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   VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18   

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https://dejure.org/2021,74966
VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18 (https://dejure.org/2021,74966)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19.01.2021 - 2 A 40/18 (https://dejure.org/2021,74966)
VG Göttingen, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 2 A 40/18 (https://dejure.org/2021,74966)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Pakistan: keine Gruppenverfolgung von Hazara in Pakistan

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit ent steht (BVerwG, z. B. Urteile vom 21.04.2009 - 10 C 11/08 -, juris Rn. 13, vom 05.07.1994 - 9 C 158/94 -, juris Rn. 18, vom 15.05.1990 - 9 C 17/89 -, juris Rn. 10 und vom 08.02.1989 - 9 C 33/87 -, juris Rn. 10).

    Alle danach gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusam mengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen schließlich zur ermit telten Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich er weist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Allerdings liegt aufgrund der genannten Zahlen zumindest derzeit noch keine Verfolgungsdichte vor, die zu einer konkreten aktuellen Gefahr für alle Gruppenmitglieder - und damit der Annahme einer Gruppenverfolgung - führt (vgl. zum Maßstab für Gruppenverfolgung Bundes­ verwaltungsgericht, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08, U.v. 2.2.2010 - 10 B 18/09 - jeweils juris).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Die Furcht vor Verfolgung bzw. vor einem ernsthaften Schaden ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 19, 32).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung bzw. dem Eintritt eines ernsthaften Schadens hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Denn in der Befristung dieses Verbots liegt auch der Ausspruch eines Ein reise- und Aufenthaltsverbots selbst (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Im vorliegenden Fall ergibt sich eine Verfolgungsdichte von ca. 0,08 (bei der Annahme von 400 Opfern zu einer Gesamtgruppe von 500.000) und damit im Promil lebereich; dies ist für die Annahme einer Gruppenverfolgung nicht ausreichend (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064; OVG NRW, U.v. 7.3.1996 - 13 A 1796/94.A - jeweils juris; Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand Dezember 2015, Art. 16a Rn. 56).".
  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Allerdings liegt aufgrund der genannten Zahlen zumindest derzeit noch keine Verfolgungsdichte vor, die zu einer konkreten aktuellen Gefahr für alle Gruppenmitglieder - und damit der Annahme einer Gruppenverfolgung - führt (vgl. zum Maßstab für Gruppenverfolgung Bundes­ verwaltungsgericht, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08, U.v. 2.2.2010 - 10 B 18/09 - jeweils juris).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Seite 10/12 Schule im Jahr 2009 als Privatlehrerin arbeitet und Einkünfte erzielt.
  • VG München, 18.05.2016 - M 23 K 14.31056

    Subsidiärer Schutz für schiitische Hazara in Pakistan

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Das VG München hat hierzu in seinem Urteil vom 18.05.2016 (M 23 K 14.31056) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 13 A 1796/94

    Einberufung; Wehrdienstfähige albanische Männer ; Kosovo; Politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Im vorliegenden Fall ergibt sich eine Verfolgungsdichte von ca. 0,08 (bei der Annahme von 400 Opfern zu einer Gesamtgruppe von 500.000) und damit im Promil lebereich; dies ist für die Annahme einer Gruppenverfolgung nicht ausreichend (vgl. BayVGH, U.v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064; OVG NRW, U.v. 7.3.1996 - 13 A 1796/94.A - jeweils juris; Maunz/Dürig, Grundgesetz, Stand Dezember 2015, Art. 16a Rn. 56).".
  • VG Köln, 03.07.2015 - 23 K 581/14

    Pakistan, Schiiten, Abschiebungshindernis, religiöse Verfolgung, Sunniten,

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Das Gericht macht sich insoweit die Ausführungen im Verfahren M 23 K 13.30964 (U.v. 12.6.2015 - juris Rn. 27 ff.) und die dortigen Verweise zu Eigen (vgl. auch VG Köln, U.v. 3.7.2015 - 23 K 581/14.a - juris).
  • VG München, 12.06.2015 - M 23 K 13.30964

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Fehlende Glaubhaftmachung der

    Auszug aus VG Göttingen, 19.01.2021 - 2 A 40/18
    Das Gericht macht sich insoweit die Ausführungen im Verfahren M 23 K 13.30964 (U.v. 12.6.2015 - juris Rn. 27 ff.) und die dortigen Verweise zu Eigen (vgl. auch VG Köln, U.v. 3.7.2015 - 23 K 581/14.a - juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 12.07.2013 - 6/12
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 14.02.2014 - 4/12
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